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Umwelt und Technik

Gesetzliche Vorgaben, Normen, Innovationen, Digitalisierung, Effizienz und Nachhaltigkeit sind hier die großen Themenblöcke, bei denen wir Sie stets auf dem neuesten Stand halten.

Umwelt und Technik: Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflichten stets im Blick

Die Vorgaben von Seiten der Europäischen Union und ihre Übertragung in deutsches Recht beschäftigen mit ihren Folgen für den Betriebsalltag große und mittelständische Brauer, aber auch kleinere Betriebe sind oft betroffen. Wir informieren Sie über anstehende Veränderungen, versuchen diese in Ihrem Interesse auf politischer Ebene zumeist noch anzupassen und beraten Sie über daraus resultierende Kennzeichnungs-, Dokumentations- und Meldepflichten bei Produkten und Verpackungen. Aber auch über Möglichkeiten der Digitalisierung und Innovationen in der Brauwirtschaft teilen wir Ihnen mit, was für Sie wichtig und in Ihrem Alltag sinnvoll ist.

So unterstützen wir Sie

Energiekosten

In Zeiten steigender Energiepreise spielen diese immer mehr in das wirtschaftliche Ergebnis einer Brauerei hinein. Wir weisen auf Webinare unserer Partner hin, erläutern neue gesetzliche Vorgaben.

Umweltbezogene Aussagen in der Produkt- und Unternehmenswerbung

Das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb (UWG) wird novelliert, doch was bedeutet das für Brauereien? Wir informieren Sie über die Folgen von Gesetzesänderungen.

Mehrwegbeschaffung

Die Beschaffung von Mehrwegleergut und deren Handling verursacht steigende Kosten. Wie kann man hier besser zusammenarbeiten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zu Umwelt und Technik.

  • Unter welchen gesetzlichen Vorgaben gelten Brauereien als energieintensive Unternehmen?

    Insgesamt verbraucht der Brauvorgang bei den Prozessschritten des Maischens, des Abläuterns, des Kochens und des Kühlens der Würze sowie der Abfüllung viel Energie, selbst die Lagerung von Bier verursacht aufgrund der niedrigen Temperaturen noch relevante Kosten. Doch wenn es um staatliche Unterstützung geht, dann gibt es nur ab einem gewissen Energieverbrauch und auch nur mit Energiemanagementsystemen als Gegenleistung Förderung. Ob sich Investitionen in energieeffiziente Technik wie Kälteanlagen, Dampferzeugung und Wärmerückgewinnung trotzdem lohnen, ist jedoch zumindest auch immer eine Prüfung wert. Hier bieten wir beispielsweise über unseren Dachverband den Deutschen Brauerbund e.V. und die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie für unsere Mitglieder immer wieder Webinare, die helfen, mögliche Einsparpotenziale zu entdecken oder für Themen zu sensibilisieren.

  • Wieso ist die Mehrwegquote ein Politikum?

    Auch wenn zumindest Brauereien als einzige die gesetzliche Mehrwegquote von 70 Prozent mit 78,5 Prozent im Jahr 2023 übererfüllten, so setzt der Umstand, dass die Mehrwegquote über alle Getränkesegmente hinweg nur bei 34,3 Prozent lag, die Politik unter Handlungsdruck. Auch wenn noch nicht absehbar ist, was wann wie entschieden wird, so haben wir die Entwicklungen für unsere Mitglieder bei der Novelle des Verpackungsgesetzes im Blick und setzen uns für ihre Interessen steuernd ein.

  • Was ist eine Mehrwegflasche?

    § 3 Verpackungsgesetz liefert hierzu folgende Definition: „Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird.“ Und das heißt im Umkehrschluss: „Einwegverpackungen sind Verpackungen, die keine Mehrwegverpackungen sind.“ Leider ist die Praxis weniger eindeutig, als die Gesetzeslage erhoffen lässt. Denn nicht jede Mehrwegflasche kann auch wirklich wie geplant 30 bis 50 Mal wiederverwendet werden. Bisweilen entspricht die Qualität der Flasche nicht dem notwendigen Standard für eine häufige Wiederbefüllung. Immer wieder hinterlassen hitze- und feuchtigkeitsresistente Kleber regelmäßig Rückstände der Alt-Etiketten. Dies ist hygienisch nicht akzeptabel und macht einen weiteren Einsatz mit Wiederbefüllung und eine Neu-Etikettierung unmöglich, so dass die Flasche vorzeitig entsorgt werden muss. Damit wird der Gedanke des Mehrwegs konterkariert. Als Verband werden wir auch diesbezüglich immer wieder von Brauereien mit der Bitte um Unterstützung involviert.

  • Inwiefern bestimmt auch die EU, wie Brauereien werben dürfen?

    Natürlich ist irreführende Werbung unlauter, aber Werbung zum Umweltnutzen oder Nachhaltigkeitsvorteilen so stark zu regulieren, dass dem werbenden Hersteller nur bei detailliertem Nachweis keine Abmahnung oder Schlimmeres droht, kann auch nicht die Alternative sein.  Ob Green-Claims-Richtlinie, Empowering-Consumers-Richtlinie (EmpCo) oder Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Wir informieren Sie darüber, was diese konkret besagen und helfen Ihnen frühzeitig mit Hinweisen, um Website und Werbung rechtlich zulässig aufzusetzen. Außerdem setzen wir uns mit unseren Kooperationspartnern dafür ein, übermäßige Regulierung zu vermeiden und faire Wettbewerbsbedingungen zu erhalten.

Bitte beachten Sie

Diese Fragen und Antworten bieten nur einen groben Umriss an Themen, mit denen wir uns im Interesse unserer Mitglieder befassen.
Für eine detaillierte Beratung und Informationen zu Ihrer spezifischen Situation kontaktieren Sie uns gerne direkt.

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Weitere Leistungen

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Bevor es weitergeht…

Als Sozietät der Norddeutschen Brauereiverbände e.V. nehmen wir unsere Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und freiwilligen Selbstverpflichtungen der Branche für die Bewerbung alkoholhaltiger Getränke insbesondere mit Blick auf den sachgerechten Schutz von Kindern und Jugendlichen sehr ernst.

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