Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen bei alkoholfreien Bieren und alkoholfreien Biermischgetränken mit weniger als 1,2 Volumenprozent Alkohol die Nährwertangaben auf dem Etikett deklariert werden. Die sogenannten „Big 7“ – das heißt Energie (Kilojoule, abgekürzt kJ / Kilokalorien, abgekürzt kcal), Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz – sind in Tabellenform anzugeben. Für Biere und Biermischgetränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent gilt diese Verpflichtung nicht, allerdings versehen die deutschen Brauer seit 2019 auf freiwilliger Basis Biere und Biermischgetränke mit einer Kalorienangabe.