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Qualitätssicherung und Verbraucherschutz

Die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit ist oberstes Gebot in der Brauerei.

Qualitätsstandards und Verbraucherschutz in Brauereien

Wir informieren unsere Mitglieder über alle gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Vorgaben im Rahmen des Herstellungsprozesses, der Etikettierung und Verpackung. So bildet beispielsweise ein klar strukturiertes, auf Gefahrenanalyse ausgerichtetes Hygienekonzept die Grundlage für die Produktsicherheit und für einen hohen Qualitätsstandard, den der Konsument erwarten darf.

So unterstützen wir Sie

Produktsicherheit im Herstellungsprozess

Ein gezieltes Hygienemanagement ist unerlässlich für die Lebensmittelsicherheit und schützt den Verbraucher vor möglichen gesundheitlichen Gefahren. Wir informieren Sie über die Anforderungen und die Umsetzung.

Geografische Herkunftsbezeichnungen auf dem Etikett

Die Verwendung geografischer Herkunftsbezeichnungen darf für den Verbraucher nicht irreführend sein. Wir beraten Sie fachkundig zu diesem Themenkomplex.

Gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Angaben

Gesetzlich vorgeschriebene oder freiwillige Angaben, die der Verbraucherinformation dienen, unterliegen spezifischen Vorgaben. Kontaktieren Sie uns für eine rechtssichere Etikettengestaltung.

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten zu Qualitätssicherung und Verbraucherschutz.

  • In welcher Rechtsvorschrift ist das Reinheitsgebot verankert?

    Das Reinheitsgebot ist im „Vorläufigen Biergesetz“ rechtlich verankert. Dort ist festgelegt, dass zum Brauen von Bier grundsätzlich nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden dürfen. Bier, hergestellt nach dem Reinheitsgebot, ist ein geschütztes traditionelles Lebensmittel. Es enthält keine meist künstlichen Zusatzstoffe wie Aromen, Farbstoffe, Stabilisatoren, Emulgatoren und Konservierungsstoffe, die in der EU für das Bierbrauen zugelassen sind.

  • Sind Nährwertangaben auf dem Bier-Etikett verpflichtend?

    Gemäß der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen bei alkoholfreien Bieren und alkoholfreien Biermischgetränken mit weniger als 1,2 Volumenprozent Alkohol die Nährwertangaben auf dem Etikett deklariert werden. Die sogenannten „Big 7“ – das heißt Energie (Kilojoule, abgekürzt kJ / Kilokalorien, abgekürzt kcal), Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz – sind in Tabellenform anzugeben. Für Biere und Biermischgetränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent gilt diese Verpflichtung nicht, allerdings versehen die deutschen Brauer seit 2019 auf freiwilliger Basis Biere und Biermischgetränke mit einer Kalorienangabe.

  • Welchen Beitrag leisten Brauereien für einen verantwortungsvollen Konsum?

    Bier ist ein traditionelles Lebensmittel und zugleich auch Kulturgut. Die deutschen Brauer setzen sich für einen verantwortungsvollen Bierkonsum ein und engagieren sich seit Jahrzehnten bei der Bekämpfung von Alkoholmissbrauch. Mit ihren Präventions-Kampagnen „Don’t Drink And Drive“, „Drink responsibly“, „Bier? Sorry. Erst ab 16“ und „Schwanger. Natürlich ohne Alkohol!“ und „Bier bewusst genießen“ stehen sie zu ihrer besonderen Verantwortung als Produzenten alkoholischer Getränke. Sie klären über die Risiken eines übermäßigen Alkoholkonsums auf, weisen Jugendliche unter 16 Jahren auf das Verkaufs- und Konsumverbot hin und appellieren an bestimmte Zielgruppen wie Autofahrer und Schwangere auf den Konsum von Alkohol zu verzichten.

  • Was ist bei einer Herkunftsbezeichnung von Bier zu beachten?

    Trägt ein Bier oder ein Biermischgetränk im Firmen und oder Produktnamen eine Ortsbezeichnung oder die Bezeichnung einer Region, so stellt dies eine geografische Herkunftsangabe dar. Bei Ortsangaben auf dem Etikett darf der Verbraucher erwarten, dass das Produkt auch tatsächlich aus dem bezeichneten Ort stammt. Ist dies nicht der Fall, so besteht die Gefahr einer Irreführung, damit eines Rechtsverstoßes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Grundsätzlich ist es für Brauereien, die geografische Herkunftsbezeichnung im Firmennamen und/oder im Produktnamen tragen, zwar möglich, ihr Bier an einem anderen Ort herstellen zu lassen, allerdings muss in solchen Fällen auf dem Vorderetikett ein deutlicher Hinweis (sogenannter entlokalisierender Hinweis) auf den abweichenden Brauort erfolgen, um eine Irreführung zu vermeiden.

Bitte beachten Sie

Diese Fragen und Antworten bieten nur einen groben Umriss an Themen, mit denen wir uns im Interesse unserer Mitglieder befassen.
Für eine detaillierte Beratung und Informationen zu Ihrer spezifischen Situation kontaktieren Sie uns gerne direkt.

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Weitere Leistungen

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Bevor es weitergeht…

Als Sozietät der Norddeutschen Brauereiverbände e.V. nehmen wir unsere Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und freiwilligen Selbstverpflichtungen der Branche für die Bewerbung alkoholhaltiger Getränke insbesondere mit Blick auf den sachgerechten Schutz von Kindern und Jugendlichen sehr ernst.

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