Etikettengestaltung
Ob die Gesamtaufmachung des Etiketts den Anforderungen der LMIV entspricht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Wir beraten Sie hier individuell.
Das Lebensmittelrecht im Binnenmarkt ändert sich laufend. Wir unterstützen Brauereien bei aktuell rechtskonformer Etikettierung und Verpackungskennzeichnung.
Wesentliche Vorschriften im Lebensmittelrecht enthält die „Lebensmittel-Informationsverordnung“, kurz (LMIV). Das 2011 als Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 beschlossene Regelwerk verlangt zum einen Klarheit und Verständlichkeit von Lebensmitteletiketten, zum anderen Pflichtangaben als Voraussetzung für die Verkehrsfähigkeit eines Produkts.
Ob die Gesamtaufmachung des Etiketts den Anforderungen der LMIV entspricht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Wir beraten Sie hier individuell.
Welche Angaben gehören auf die Produktbeschreibung auf der Website und im Online-Shop? Fragen wie diese klären wir mit Ihnen.
Gehen die eigenen werblichen Aussagen mit dem Wettbewerbsrecht konform? Gerne informieren wir Sie hier über die rechtlichen Feinheiten.
Fragen und Antworten zu Lebensmittel- und Kennzeichnungsrecht.
Ein Lebensmittel – so auch Bier oder ein Biermischgetränk – darf die Bezeichnung „ohne Alkohol“ nur tragen, wenn der Alkoholgehalt 0,0 % vol beträgt. Liegt der Alkoholgehalt bei 0,5 % vol oder darunter, ist die Angabe „alkoholfrei“ korrekt. Diese Bezeichnung sei auch nicht irreführend, urteilte zuletzt das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 24.07.2025 (Az. 416 HKO 51/23), da der durchschnittliche Verbraucher die Auslobung so verstehe, dass das Produkt nicht notwendig gänzlich frei von Alkohol sei, sondern der Alkoholgehalt lediglich so gering sei, dass er auf alkoholempfindliche Menschen wie zum Beispiel Schwangere oder Kranke keinen feststellbaren Einfluss mehr befürchten lasse. Grundsätzlich sei bei einer geringen Restalkoholmenge von bis zu 0,5 % vol nicht mit physiologischen Auswirkungen auf den menschlichen Körper auszugehen. Auch wenn keine rechtliche Kennzeichnungspflicht für den Rest-Alkoholgehalt alkoholfreier Biere besteht, kennzeichnen nahezu alle Hersteller alkoholfreier Biere und Biermischgetränke freiwillig den Alkoholgehalt und folgen damit einer gemeinsamen Empfehlung der Verbände der Brauwirtschaft.
Bitte beachten Sie
Diese Fragen und Antworten bieten nur einen groben Umriss an Themen, mit denen wir uns im Interesse unserer Mitglieder befassen.
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