Arbeitsverträge
Wer nicht klar formuliert, riskiert kosten- und zeitaufwändige Rechtsstreitigkeiten. Wir wissen, worauf Sie achten müssen.
Wir beraten Sie bei Arbeitsverträgen und Kündigungen, Betriebsratsanhörungen und -vereinbarungen sowie Sozialplänen und übernehmen für Sie die Prozessvertretung.
Ein Schwerpunkt der Dienstleistung des Verbandes liegt in den Bereichen Arbeitsrecht / Betriebsverfassungsrecht / Tarifrecht. Dies reicht von der Beratung für die inhaltliche Ausgestaltung von Arbeitsverträgen über die Formulierung von Betriebsratsanhörungen und Kündigungen bis hin zum Abfassen von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen, um nur einige Beispiele zu nennen. Darüber hinaus wird die Prozessvertretung in allen arbeitsrechtlichen Instanzen übernommen.
Als aktuelles Beispiel sind die zahlreichen Arbeitsgerichtsverfahren zum Thema Nachtschichtzuschläge in den Tarifgebieten Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen zu nennen. Tarifgebundene Brauereien unserer Mitgliedsverbände wurden im Jahr 2019 von Arbeitnehmern, die in der Nachtschicht arbeiten, auf Zahlung höherer Nachtschichtzuschläge (50 % statt 25 %) verklagt. Der Verband hat diesbezüglich in Berufungsverfahren vor Landesarbeitsgerichten und in Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) betroffene Mitgliedsbrauereien vertreten.
In einem Fall war die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde (Az.: 1 BvR 1109/21 und 1 BvR 1422/23) nötig, die letztendlich in dem veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19.02.2025 mündete und die Rechtsauffassung des Verbandes und der Arbeitgeber vollumfänglich bestätigte.
Wer nicht klar formuliert, riskiert kosten- und zeitaufwändige Rechtsstreitigkeiten. Wir wissen, worauf Sie achten müssen.
Abmahnungen, Kündigungen, Aufhebungsverträge und Sozialpläne müssen immer genau begründet und gewichtet sein. Auch hier können wir helfen.
Den Betriebsrat zu übergehen, kann schnell zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führen. Wir beraten hier detailliert.
Ob Entgelttarif, Manteltarif, Haustarif, Rahmentarif; wir sind für Sie Verhandlungsführer und Berater bei den Verhandlungen mit den Gewerkschaften.
Fragen und Antworten zu Arbeits- und Tarifrecht.
Für die Abmahnung gibt es im Arbeitsrecht keine Gesetzesgrundlage. Als Reaktionsmöglichkeit des Arbeitgebers auf eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers muss sie verhältnismäßig sein. Sie sollte zeitnah nach dem Pflichtenverstoß nach genauer Ermittlung der Umstände erfolgen. Eine bestimmte Zeitspanne ist gesetzlich nicht vorgegeben. Vor Ausspruch einer Abmahnung ist der Betriebsrat nicht anzuhören.
Das Kündigungsschutzgesetz findet seit dem 1. Januar 2004 Anwendung auf Unternehmen mit mehr als zehn Arbeitnehmern. Bis zum 31. Dezember 2003 galt die Grenze von mehr als fünf Arbeitnehmern. Derjenige, der am 31. Dezember 2003 Kündigungsschutz hatte, behält diesen auch. Voraussetzung ist, dass weiterhin mehr als fünf Arbeitnehmer, die unter die alte Regelung fallen, zum Zeitpunkt der Kündigungserklärung im Betrieb beschäftigt sind.
Besteht in einem Unternehmen ein Betriebsrat, so ist dieser vor jeder Kündigung anzuhören. Die Anhörungsfrist beträgt bei ordentlichen Kündigungen eine Woche, bei außerordentlichen Kündigungen drei Tage. Erhebt der Betriebsrat Widerspruch, so muss er diesen schriftlich und durch konkrete Tatsachen begründen. Eine Kündigung kann trotz des Widerspruchs ausgesprochen werden. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer mit dem Kündigungsschreiben eine Kopie des Widerspruchs des Betriebsrats zuzuleiten.
Bitte beachten Sie
Diese Fragen und Antworten bieten nur einen groben Umriss an Themen, mit denen wir uns im Interesse unserer Mitglieder befassen.
Für eine detaillierte Beratung und Informationen zu Ihrer spezifischen Situation kontaktieren Sie uns gerne direkt.
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